26. 08. 2013 - Politik will Anspruch auf Krankengeld „praktikabel“ gestalten
(ac) Das Krankengeldmanagement der Kassen steht in der Kritik. Mit den Aufsichtsbehörden der Krankenkassen drängt das saarländische Gesundheitsministerium noch in diesem Jahr zu einer „praktikablen Auslegung des Gesetzes“. Anderenfalls wäre an Gesetzesänderungen zu denken. Für Selbstständige kann das Krankengeld bei einer länger anhaltenden Erkrankung zu einer Existenzsicherung führen. Verbraucherschützer raten deshalb Freiberuflern zu einer entsprechenden privaten Zusatzversicherung, um im Notfall nicht in die Pleite zu rutschen. Neben einer privaten Krankentagegeld-Versicherung bietet auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Wahltarife an. Egal wie die Entscheidung ausfällt – die Politik sieht bei der Regelung von Krankengeld Handlungsbedarf. Das saarländische Ministerium für Gesundheit wird noch in diesem Jahr versuchen, mit den übrigen Aufsichtsbehörden der Krankenkassen bundesweit zu einer für die Patienten wie die Kassen „praktikablen Auslegung des Gesetzes“ zu gelangen. Dies teilte der saarländische Gesundheitsminister Andreas Storm nach einem Besuch in der regionalen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) mit. Die UPD ist ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen. Gesellschafter der UPD sind unter anderem der Sozialverband VdK Deutschland e.V. sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Gefördert wird die UPD unter anderem vom GKV Spitzenverband wie auch dem PKV-Verband der Privaten-Krankenversicherung, der die Beratung in Türkisch und Russisch finanziert. Die UPD möchte als ein neutraler Ratgeber fungieren, wenn es Schwierigkeiten bei der Behandlung oder bei der Kostenübernahme gibt.Zur Not auch eine GesetzesänderungSollte allerdings eine praktikable Auslegung beim Anspruch auf Krankengeld am Wortlaut des Gesetzes scheitern, so wäre auch an eine Gesetzesänderung zu denken, sagte Storm. In den Beratungsgesprächen der UPD hätte sich nämlich gezeigt, dass es gehäuft Beratungsbedarf von Patienten gebe, die ohne eigenes Verschulden keinen lückenlosen Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit erbringen könnten. Hintergrund sind die Regelungen des Sozialgesetzbuches: Der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beginnt erst am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Wird daher versehentlich nicht der letzte Tag der bisherigen Arbeitsunfähigkeit als erster Tag der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit angegeben, beispielsweise, weil der Versicherte den Arzt erst am ersten Tag nach der festgestellten Arbeitsunfähigkeit erneut aufsucht, oder weil der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit auf ein Wochenende fällt, verliert der Versicherte grundsätzlich den Anspruch auf Krankengeld. Zwar ist eine rückwirkende Krankschreibung von bis zu zwei Tagen den Ärzten im Ausnahmefall erlaubt. Vielen Patienten wie Ärzten sei aber die gesetzliche Regelung nicht ausreichend bekannt.Probleme bei seelischen ErkrankungenEs könne nicht sein, dass Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Gesetzes derart weitgehend zu Lasten von kranken Menschen gingen, beklagt Storm. In einem ersten Schritt wolle sein Ministerium daher gemeinsam mit den übrigen Aufsichtsbehörden prüfen, ob und in welchen Fällen der Wortlaut auch eine Auslegung zulasse, die wesentlich eher der Intention des Gesetzes entspreche.Wie das saarländische Ministerium für Soziales und Gesundheit weiter mitteilt, führten neben dem Krankengeldmanagement der Kassen zwei weitere Bereiche immer wieder zu Schwierigkeiten: Probleme, die bei psychischen Erkrankungen zwischen Arzt, Kassen und Patienten auftreten könnten sowie Probleme im zahnärztlichen Bereich. In ihrem aktuellen Jahresbericht schildern Berater der UPD in einem Gruppeninterview, dass Patienten häufig überfordert und orientierungslos seien. Zu Zukunftsängsten und zu Sorgen um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes käme die von den Betroffenen wahrgenommene Schikane bzw. Grenzüberschreitung der Krankenkassen. Die UPD-Berater mutmaßen, dass bei chronischen bzw. psychischen Erkrankungen ein besonders großer Druck auf die Patienten von den Kassen ausgeübt werde. Text: Umar Choudhry
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