15. 08. 2013 - Mehr Freiheiten …

Anzeige
ARAG B2B 2025 - KW 21 - kostenlose Zugabe

15. 08. 2013 - Mehr Freiheiten beim Wohn-Riester

(ac) Unrentabel, kompliziert, unflexibel: Folgenlos sind die Vorwürfe gegen die Riester-Rente aus Teilen der Wissenschaft und der Medien nicht geblieben. Am 01.07.2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, das sogenannte Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG), in Kraft getreten. In den letzten Monaten habe es starke Kritik an den Instrumenten der Riester- und Rürup-Rente gegeben, hieß es aus den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in den Beratungen zum Gesetz. Es sei bezweifelt worden, dass die Förderung der privaten Vorsorge effizient, transparent oder auch nur lohnenswert seien. Die Sparer könnten die Komplexität dieser Produkte nicht durchdringen. Beipackzettel und Kostenbremse Aus diesem Grunde sei das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG – ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Riester- und Rürup-Renten. Dass jedoch nicht von Anfang an Einigkeit herrschte, zeigt die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat. Bestandteil des AltvVerbG ist die Einführung von Produktinformationsblättern für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte. Wie das Verbraucherschutzministerium mitteilt, sollen die Produktinformationsblätter den Kunden vor Abschluss übersichtlich und verständlich über die wesentlichen Merkmale des Produktes informieren. Für jeden Tarif eines zertifizierten Vertrages müssten vier Muster-Produktinformationsblätter im Internet veröffentlicht werden. Das Ministerium von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner weist daneben sowohl auf die jährlichen Informationspflichten während der Vertragslaufzeit, als auch auf eine gesonderte Information vor der Auszahlungsphase hin. Gesetzlich festgezurrt wurde ebenfalls die Höhe der Kosten bei einem Anbieterwechsel. So darf der bisherige Anbieter maximal 150 Euro für die Übertragung des Kapitals aus dem gekündigten Vertrag berechnen. Und der neue Anbieter darf maximal 50% des übertragenen geförderten Kapitals für die Abschluss- und Vertriebskosten verrechnen. Wohn-Riester wird flexiblerEine Reihe von Erleichterungen beim Wohn-Riester dürfte die Argumentation für einen Wohn-Riester-Vertrag bei Kundengesprächen erleichtern. Beispielsweise kann das im Wohn-Riester angesparte Kapital samt den staatlichen Zulagen nunmehr jederzeit für die Umschuldung eines Darlehens genutzt werden. Bisher war eine förderunschädliche Entnahme nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Gestrichen wurden die prozentualen Grenzen in Höhe von bis zu 75% oder zu 100% bei den Entnahmen zum Beispiel für den Kauf oder die Entschuldung. Die neue Regelung im AltvVerbG besagt nunmehr, dass mindestens 3.000 Euro im Vertrag belassen werden müssen, wenn sich der Kunde für die teilweise Entnahme entscheidet. Alternativ kann er sein gesamtes Vermögen für die Anschaffung, Herstellung oder die Umschuldung verwenden. Auch die sogenannte Reinvestitionsfrist wurde verlängert. Diese gilt beispielsweise bei einem Umzug oder Verkauf und regelt die Rückzahlung bzw. Neuinvestition der geförderten Beiträge. Hierfür ist die Reinvestitionsfrist auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes verlängert worden. Bedeutung privater Vorsorge erhöhtÄnderungen ergeben sich ebenfalls bei der Besteuerung des steuerlich geförderten Vermögens. Aktuell kann der Kunde sich für die Einmal-Besteuerung entscheiden und dadurch von einer Steuerermäßigung von 30% des steuerlich geförderten Vermögens profitieren. Mit dem AltvVerbG kann die Besteuerung nun insofern vorgezogen werden, als sie sich auf die gesamte Auszahlungsphase ausdehnen lässt. Die Folge ist, dass Kunden den Zeitpunkt der Einmal-Besteuerung an ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse anpassen können und nicht mehr an die Auszahlungsphase gebunden sind. Die zusätzliche private Altersvorsorge werde in Zukunft an Bedeutung gewinnen, heißt es im Monatsbericht Juli des Bundesfinanzministeriums. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Niedrigzinsphase. Auch wenn das AltvVerbG am 01.07.2013 in Kraft getreten ist, gelten die Änderungen zu zertifizierten Vorsorgeverträgen erst ab dem 01.01.2014. Text: Umar Choudhry

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Dauercamper

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
04.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
13.06.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.06.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Online
Maklerrentenverträge: Chancen und Risiken
17.06.2025

Der Maklerrentenvertrag hat sich in den letzten Jahren als eine beliebte Form der Nachfolgeregelung …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
VEVK-Präsidium neu gewählt, Rohm nun Präsident, Gründungspräsidenten mit Award verabschiedet
19.05.2025

Am Sitz des Vereins Ehrbarer Versicherungskaufleute VEVK, der Handelskammer Hamburg, fand am Freitag 16.05.2025 …

Recht / Steuern
Schwangerschaft in der Probezeit: Kündigungsschutz gilt für alle werdenden Mütter
19.05.2025

Treten Arbeitnehmende eine neue Stelle an, vereinbaren sie im Arbeitsvertrag oft eine Probezeit mit …

Versicherungen
Provinzial erzielt gutes Jahresergebnis und wächst ein weiteres Mal stärker als der Markt
19.05.2025

Der Provinzial Konzern blickt auf ein gutes Geschäftsjahr 2024 zurück. Die Gesamtbeitragseinnahmen erhöhten sich …