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15. 08. 2013 - Mehr Freiheiten beim Wohn-Riester

(ac) Unrentabel, kompliziert, unflexibel: Folgenlos sind die Vorwürfe gegen die Riester-Rente aus Teilen der Wissenschaft und der Medien nicht geblieben. Am 01.07.2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, das sogenannte Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG), in Kraft getreten. In den letzten Monaten habe es starke Kritik an den Instrumenten der Riester- und Rürup-Rente gegeben, hieß es aus den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in den Beratungen zum Gesetz. Es sei bezweifelt worden, dass die Förderung der privaten Vorsorge effizient, transparent oder auch nur lohnenswert seien. Die Sparer könnten die Komplexität dieser Produkte nicht durchdringen. Beipackzettel und Kostenbremse Aus diesem Grunde sei das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG – ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Riester- und Rürup-Renten. Dass jedoch nicht von Anfang an Einigkeit herrschte, zeigt die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat. Bestandteil des AltvVerbG ist die Einführung von Produktinformationsblättern für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte. Wie das Verbraucherschutzministerium mitteilt, sollen die Produktinformationsblätter den Kunden vor Abschluss übersichtlich und verständlich über die wesentlichen Merkmale des Produktes informieren. Für jeden Tarif eines zertifizierten Vertrages müssten vier Muster-Produktinformationsblätter im Internet veröffentlicht werden. Das Ministerium von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner weist daneben sowohl auf die jährlichen Informationspflichten während der Vertragslaufzeit, als auch auf eine gesonderte Information vor der Auszahlungsphase hin. Gesetzlich festgezurrt wurde ebenfalls die Höhe der Kosten bei einem Anbieterwechsel. So darf der bisherige Anbieter maximal 150 Euro für die Übertragung des Kapitals aus dem gekündigten Vertrag berechnen. Und der neue Anbieter darf maximal 50% des übertragenen geförderten Kapitals für die Abschluss- und Vertriebskosten verrechnen. Wohn-Riester wird flexiblerEine Reihe von Erleichterungen beim Wohn-Riester dürfte die Argumentation für einen Wohn-Riester-Vertrag bei Kundengesprächen erleichtern. Beispielsweise kann das im Wohn-Riester angesparte Kapital samt den staatlichen Zulagen nunmehr jederzeit für die Umschuldung eines Darlehens genutzt werden. Bisher war eine förderunschädliche Entnahme nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Gestrichen wurden die prozentualen Grenzen in Höhe von bis zu 75% oder zu 100% bei den Entnahmen zum Beispiel für den Kauf oder die Entschuldung. Die neue Regelung im AltvVerbG besagt nunmehr, dass mindestens 3.000 Euro im Vertrag belassen werden müssen, wenn sich der Kunde für die teilweise Entnahme entscheidet. Alternativ kann er sein gesamtes Vermögen für die Anschaffung, Herstellung oder die Umschuldung verwenden. Auch die sogenannte Reinvestitionsfrist wurde verlängert. Diese gilt beispielsweise bei einem Umzug oder Verkauf und regelt die Rückzahlung bzw. Neuinvestition der geförderten Beiträge. Hierfür ist die Reinvestitionsfrist auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes verlängert worden. Bedeutung privater Vorsorge erhöhtÄnderungen ergeben sich ebenfalls bei der Besteuerung des steuerlich geförderten Vermögens. Aktuell kann der Kunde sich für die Einmal-Besteuerung entscheiden und dadurch von einer Steuerermäßigung von 30% des steuerlich geförderten Vermögens profitieren. Mit dem AltvVerbG kann die Besteuerung nun insofern vorgezogen werden, als sie sich auf die gesamte Auszahlungsphase ausdehnen lässt. Die Folge ist, dass Kunden den Zeitpunkt der Einmal-Besteuerung an ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse anpassen können und nicht mehr an die Auszahlungsphase gebunden sind. Die zusätzliche private Altersvorsorge werde in Zukunft an Bedeutung gewinnen, heißt es im Monatsbericht Juli des Bundesfinanzministeriums. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Niedrigzinsphase. Auch wenn das AltvVerbG am 01.07.2013 in Kraft getreten ist, gelten die Änderungen zu zertifizierten Vorsorgeverträgen erst ab dem 01.01.2014. Text: Umar Choudhry

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