06. 08. 2013 - Gewerkschaft sieht Angriffe auf die Künstlersozialversicherung
(ac) In einem offenen Brief haben Vertreter der Versicherten im Beirat der Künstlersozialkasse (KSK) die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, gebeten, eine Steuerung des Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung (oms)“ sicherzustellen, die dem vom Ministerium proklamierten politischen Ziel, die Künstlersozialversicherung zu stabilisieren, Rechnung trägt. Bereits seit Anfang 2012 wird dieses Projekt unter Beteiligung der Arbeitgeberverbände von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) vorangetrieben. Laut einer Meldung von ver.di sei es so der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gelungen einen „Optimierungsvorschlag“ im Projekt unterzubringen, der mit den Meldeverfahren in der Sozialversicherung nichts zu tun habe, aber geeignet wäre, die Künstlersozialversicherung (KSVG) insgesamt zu gefährden: Danach sollte die Künstlersozialabgabe nicht mehr von den Auftraggebern der Künstler und Publizisten an die Künstlersozialkasse abgeführt werden. Vielmehr soll es Sache der Künstler und Publizisten selbst sein, ihren Auftraggebern diese Abgabe (quasi des Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) in Rechnung zu stellen und an die KSK abzuführen. Diese Pflicht zum Inkasso von Beiträgen soll nach den Vorstellungen der BDA alle Künstler und Publizisten treffen, nicht nur die nach dem KSVG versicherten.Nach Ansicht ver.dis ist das Verfahren, als Vorschlag zum Abbau von Bürokratie gedacht, untauglich, weil es zu einer drastischen Steigerung der Melde- und Abrechnungsvorgänge führen werde. Es gehe vielmehr darum, so die Gewerkschaft weiter, die Durchsetzung des bisher von den Auftraggebern der KSK geschuldeten Beitragsanteils Künstlern und Publizisten zu überantworten. Da diese – wie Erfahrungen mit der Fassung des KSVG aus dem Jahr 1983 beweisen würden– dazu nicht oder nur selten in der Lage sein werden, sei mit einem weitgehenden Ausfall des Beitrags der Auftraggeber zur Künstlersozialversicherung zu rechnen. Für ver.di geht es nicht um Bürokratiekosten, sondern um einen frontalen Angriff auf das Finanzierungssystem der Künstlersozialversicherung.
Weiterlesen auf: AssCompact