Volkswagen bietet Ersatzfahrzeug für Hochwassergeschädigte

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Volkswagen bietet Ersatzfahrzeug für Hochwassergeschädigte

Volkswagen startet seine Hilfe für Betroffene des Hochwassers in Deutschland. Eine Million Euro stellt das Unternehmen zur Verfügung, um die Menschen beim Ersatz ihres Fahrzeugs zu unterstützen: Für Autos, die durch die Flut beschädigt oder fahruntüchtig geworden sind, bietet Volkswagen als Soforthilfe kostenlose Ersatzmobilität mit einer Nutzungsdauer von bis zu vier Wochen an. Muss das beschädigte Fahrzeug ersetzt werden, gewährt Europas größter Autohersteller beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens Sonderkonditionen. Insgesamt stellt Volkswagen für unterschiedliche Fluthilfe-Projekte in Deutschland drei Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die Unterstützungsmaßnahmen ist ein Nachweis der örtlichen Behörden, dass der Kunde zu den Geschädigten der Flut gehört. Die Betroffenen erhalten dann bei einem Volkswagen Partner ihrer Wahl die gewünschte Unterstützung. Als Soforthilfe steht für die maximale Dauer von 28 Tagen ein kostenloses Ersatzfahrzeug bereit. Darüber hinaus räumt Volkswagen beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens Sonderkonditionen ein. So beträgt zum Beispiel der Preisnachlass für einen Volkswagen Golf 1500 Euro. Des Weiteren bietet Volkswagen Financial Services die Sonderfinanzierungen Auto Credit und Classic Credit in Höhe von 0,0 Prozent für alle Modelle der Marken Volkswagen Pkw, Volkswagen Nutzfahrzeuge sowie Audi, Seat und Skoda an. Darüber hinaus gibt es für das erste Jahr kostenlos die Volkswagen Autoversicherung in Verbindung mit der Sonderfinanzierung. Aktionsberechtigt sind private und gewerbliche Einzelkunden sowie Sonderabnehmer. Die Aktion ist bis einschließlich 30. September 2013 befristet. Außerdem können bereits bestehende Verträge ab sofort für bis zu sechs Monatsraten für den Leasing-/ Darlehensnehmer kostenfrei gestundet werden. Diese Aktion ist bis einschließlich 31. Juli 2013 befristet. Als Nachweis gilt auch hier jeweils eine Bestätigung der örtlichen Behörden bzw. Hilfsdienste oder ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen. (ampnet/deg) Bilder zum Artikel klein ( KB) mittel ( KB) groß (54 KB)

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