Gesetzliche Krankenkasse: Erweiterter Ultraschall für Schwangere
Ab 1. Juli 2013 können Schwangere im zweiten Drittel der Schwangerschaft zusätzlich zur Basis-Untersuchung eine systematische Ultraschalluntersuchung bei niedergelassenen Frauenärzten in Anspruch nehmen. Dabei werden gezielt Kopf, Hals, Rücken, Brustkorb und Rumpf des Kindes untersucht. Die Ärzte müssen dafür eine Fortbildung absolviert haben. Für den erweiterten Ultraschall müssen Frauen in diesem Jahr das Geld noch vorschießen und die Rechnung bei der Kasse einreichen. Ab 2014 können die Ärzte die Leistung direkt mit den Kassen abrechnen.
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