VG Darmstadt untersagt bisherige Auskunftspraxis einer Wirtschaftsauskunftei
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die bisherige Auskunftspraxis einer Wirtschaftsauskunftei beanstandet. Auskunfteien dürften bei der Sperrung von Daten nicht den Eindruck erwecken, Daten seien gesperrt worden, da dies den Argwohn der Anfragenden erwecken könnte. Stattdessen müssten sie entweder, nämlich wenn nur einzelne Daten betroffen sind, darüber gar nichts mitteilen und diese aus ihrer Gesamtauskunft kommentarlos herausnehmen oder bei den - eher selten zulässigen - Vollsperrungen von Daten mitteilen, dass keine Daten über den Betroffenen vorliegen. Gegen den Eilbeschluss vom 21.05.2013 (Az.: 5 L 304/13.DA, nicht rechtskräftig) ist bereits Beschwerde eingelegt worden. Weiterlesen
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