Bundesländer für Maklerprovision nur noch nach Bestellerprinzip
Für die Maklerprovision im Bereich der Wohnungsvermittlung soll nach dem Willen der Länder künftig das Bestellerprinzip gelten. Der Bundesrat hat dazu am 07.06.2013 einen Gesetzentwurf (BR-Drs. 177/13) vorgelegt. Es sollen nur noch diejenigen Wohnungssuchenden die Courtage zahlen müssen, die den Makler selbst beauftragt haben.
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