Honorarberater: Gesetz greift zu kurz
Der Bundestag hat erstmals ein Gesetz zur Honorarberatung verabschiedet. Danach dürfen sich Finanzberater „Honorarberater“ nennen, wenn sie sich die Vermittlung von Wertpapieren wie Zertifikaten, offenen oder geschlossenen Fonds ausschließlich durch ein Honorar vom Kunden bezahlen lassen. Provisionen von Anbietern der Geldanlagen dürfen sie nicht annehmen.
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