Halbe Sache: Rentensplitting
Seit 2002 können Paare unter bestimmten Voraussetzungen ihre Rente teilen. Der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt Anteile ab, so dass beide über gleich hohe Rentenansprüche verfügen. Das Rentensplitting wird aufgrund der Anforderungen erst in Zukunft praktische Bedeutung erlangen, erwartet das Deutsche Institut für Altersvorsorge DIA.
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