Deutsche Pensionsfonds holen auf: Kapitalzahlung bald gesetzlich zulässig?
Heimlich, still und leise findet sich im Gesetz zur Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats ein Vorschlag zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Im Gesetzesentwurf soll die Definition des Pensionsfonds in § 112 VAG geändert werden. Künftig sollen Pensionsfonds auch die Möglichkeit haben, Leistungen als Einmalkapitalzahlung zu erbringen. Damit würden die Pensionsfonds mit Direktversicherungen und Pensionskassen aufsichtsrechtlich gleichgestellt werden.
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