29. 01. 2013 - Bundestag berät über Förderung der privaten Altersvorsorge
(ac) Am morgigen Donnerstag stimmt der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ab. Der von CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf zielt darauf, die Förderhöchstgrenze für die Basisversorgung im Alter von 20.000 auf 24.000 Euro zu erhöhen. Die Anhebung des bisherigen Abzugsvolumens für Beiträge zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaft, berufsständischen Versorgung, landwirtschaftlichen Alterskasse und privater Basisrenten schaffe Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, schreiben die Fraktionen in dem Gesetzentwurf. Außerdem werde der Spielraum zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit verbessert. Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit sollen besser steuerlich geltend gemacht werden können. Im Bereich der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums sieht der Entwurf Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor.Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes schreibt der Gesetzentwurf die Einführung von Produktinformationsblättern vor. Dies werde dazu führen, „das die staatlich geförderten Produkte vom Verbraucher als nicht mehr so komplex eingestuft werden“, schreiben die Fraktionen. Derzeit fühlten sich viele Verbraucher wegen der Unterschiedlichkeit der Produkte und Kostenmodelle überfordert. So gebe es zum Beispiel bei der Riester-Rente klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne, Bausparverträge sowie Sparpläne mit Genossenschaftsanteilen. „Die Vergleichbarkeit der Produkte kann erreicht werden, indem ein einheitliches Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte erreicht wird“, erwarten die Fraktionen.Ebenfalls zur Abstimmung kommt ein Antrag der Linksfraktion, in dem diese die Bundesregierung auffordert, dem jährlichen Rentenversicherungsbericht in Zukunft auch einen Bericht über Entwicklung, Verbreitung und Kosten der staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten vorzulegen. Gleichzeitig will die Linke die Altersvorsorge von den Finanzmärkten entkoppeln.Zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP geht es hier.
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