09. 11. 2012 - PSVaG setzt höheren Beitragssatz fest
(ac) Der Pensions-Sicherungs-Verein, Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2012 auf 3,0 Promille (Vorjahr 1,9 Promille) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr einen höheren Betrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr.Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. 09.2012 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 304 Mrd. Euro addieren. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 912 Mio. Euro (im Vorjahr rd. 560 Mio. Euro) zahlen. Der höhere Beitrag resultiert daraus, dass gegenüber dem Vorjahr mehr Insolvenzen eingetreten sind und eine deutlich gestiegene Anzahl von Versorgungsberechtigten zu verzeichnen war. Der für das Jahr 2012 festgelegte Beitragssatz liegt knapp unter dem längjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 3,1 Promille. Im Pensions-Sicherungs-Verein sind rd. 92.500 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.W
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