Bundesverfassungsgericht erlaubt ESM und Fiskalpakt unter Auflagen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe. Bei darüber hinausgehenden Zahlungen muss der Bundestag zustimmen.
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