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14. 05. 2012 - Grüne setzen sich für Pflege-Bürgerversicherung ein

    (ac) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine umfassende Pflegereform. Das von der Bundesregierung vorgelegte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG - BT-Drs.: 17/9369 - abrufbar unter www.bundestag.de) löse keines der drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung.In einem Antrag (BT-Drs. 17/9566 - abrufbar unter www.bundestag.de) verlangen die Grünen-Abgeordneten unter anderem, das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung um 15% auszuweiten. Damit solle eine ausreichende Finanzierung der Leistungen nach einem neu zu definierenden Pflegebedürftigkeitsbegriff gewährleistet werden, bei dem körperliche und kognitive Beeinträchtigungen gleichberechtigt werden.Zudem setzen sich die Grünen für eine Pflege-Bürgerversicherung ein, aus der der steigende Mittelbedarf in der Zukunft „durch eine moderate Anhebung des Beitragssatzes“ finanziert werden soll. Die Leistungen der Pflege-Bürgerversicherung werden nach Vorstellungen der Grünen „regelmäßig zu zwei Dritteln der Reallohn- und zu einem Drittel der Inflationsentwicklung angepasst“.Die Fraktion macht sich zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stark. Dazu solle eine dreimonatige gesetzliche Pflegezeit mit einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung eingeführt werden, heißt es in dem Antrag. Der Anspruch auf die Pflegezeit solle auch für Personen ohne verwandtschaftliche Beziehung gelten. Bundesrat sieht Verbesserungspotenzial Auch der Bundesrat äußert Kritik an dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform und hat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Verbesserungspotenzial sieht die Länderkammer unter anderem beim Recht der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete Beratung durch die Pflegekassen. Zudem wollen die Länder den Anspruch auf Kurzzeit- und Vertretungspflege flexibilisieren.Der Bundesrat stellt auch klar, dass ehrenamtliche Unterstützung der professionellen Versorgung im stationären Bereich auf ergänzende Leistungen – insbesondere die soziale Teilhabe – auszurichten ist. Er sieht ansonsten die Gefahr der Verdrängung professioneller Pflege. Die Länder fordern auch einen einheitlichen Unfallversicherungsschutz für die Pflegepersonen. Zudem wollen sie im weiteren Verfahren die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Abrechnungsbetruges verbessern und hierzu den Datenaustausch der betroffenen Stellen optimieren. Hintergrund Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere Demenzkranke ab dem 01.01.2013 verbesserte Leistungen erhalten. Zudem soll der Gesetzentwurf die Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anpassen. Hierzu ist eine kurzfristig wirksame Erhöhung der Beiträge um 0,1 Beitragssatzpunkte vorgesehen. Dies soll im Jahr 2013 zu Mehreinnahmen der Pflegeversicherung von rund 1,18 Mrd. Euro führen. (Siehe auch - Regierung will Pflege neu ausrichten) Weitere Schritte Am 21.05.2012 findet eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit statt.

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