Bemessungsgrenze für Sozialversicherte steigt auf 5600 Euro
Die Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung werden 2012 angehoben. Das beschloss das Bundeskabinett, das damit auf gestiegene Löhne reagiert. Während in der Kranken- und Pflegeversicherung die Grenzen in ganz Deutschland angehoben werden, sind bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung nur Westdeutsche betroffen.
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