Die gute Nachricht vorweg: Die private Krankenversicherung (PKV) kann Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind, auch künftig zu Beiträgen anbieten, die nicht über dem GKV-Höchstbeitrag liegen. Das hat die Finanzaufsichtsbehörde Bafin …