Wenn Sie dies nicht beachten, kann es je nach Verschuldensgrad (keiner, einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist) zu Leistungseinschränkungen bis hin zur Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft kommen. Es muss also dringend davor gewarnt werden, „gut gemeinten“ …