Herr Lengert, Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Gilt dies auch für Personen, die nicht berufsmäßig jagen? Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass man die Jagd nur ausüben darf, wenn man einen ausreichenden Versicherungsschutz …