Die Lebensversicherer mit den größten Bestandsverlusten
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Irrtum beim Bestandskauf: „PKV? Um Gottes Willen!“
![Schäden durch Starkregen - Bei Rückstauversicherungen auf das Kleingedruckte achten](/media/versions/crop/480x270/resources/2018/1/sonstiges_96QhEz7.jpg)
Rückstauschäden, die durch Starkregen oder Hochwasser an privaten Häusern entstehen, sind nicht automatisch in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Sie müssen innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Hierbei gilt: immer auf das Kleingedruckte achten.