Die Veränderungen im Markt gewinnen an Dynamik
Marder verursachen Schäden in Rekordhöhe
Auto- und Hausbesitzern drohen höhere Versicherungsprämien
Die PKV-Anbieter mit dem größten Vollversichertenschwund
Welche Versicherer beim Kunden ein nachhaltiges Image haben
Koppelprodukte: BdV beharrt auf Richtigkeit seiner Studie
Leasingfirma verliert mit Versicherern die Geduld
Die gvp Gesellschaft für Versicherungsprüfung mbH begleitet als Schadenmanager vorwiegend mittlere, große und komplexe Versicherungsfälle für geschädigte Unternehmen. Konrad Hahn, Geschäftsführer der gvp, gibt im Interview Einblicke in die Notwendigkeiten, damit Unternehmenskunden alle Ersatzleistungen vollumfänglich …
5 Erkenntnisse über BU-Versicherungen
Makler: Mit Spezialwissen und ohne Büro zum Erfolg
Serie: Schadensfall des Monats Oktober 2022 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Haftung ja, Deckung nein“
Bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens ist der Versicherer bereits nach § 103 VVG nicht zur Leistung verpflichtet. In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat dagegen der in den Versicherungsbedingungen enthaltene Ausschluss „wissentlicher Pflichtverletzungen“ eine größere praktische Relevanz.