Serie: Schadensfall des Monats Juli 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Auf Nimmerwiederfax.

Dr. Oliver Fröhlich
Manche Dinge ändern sich nie. Und mit der „guten alten“ Technik überle-ben auch ihre Tücken. Somit haben wir es diesmal mit einem Revival des klassischsten aller Klassiker zu tun: das Fax ging nicht durch!
Kleine Anpassung, großes Versehen– der Sachverhalt
Ein Versicherungsmakler betreute seit Jahren die Versicherungsangelegenheiten einer Arztpraxis. Anfang 2022 meldete der Praxisinhaber, dass einer seiner Ärzte ab sofort nur noch in Teilzeit arbeite. Daher sollte der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung angepasst werden. Der Makler reagierte schnell und schickte ein Fax an die Versicherung – dachte er zumindest. Denn was er übersah: Das Fax wurde nie übertragen und kam schlichtweg nie an.
Noch kritischer war, dass der Makler es versäumte, sich eine Wiedervorlage zu setzen. Hätte er nachgefasst, wäre der Fehler ihm spätestens da aufgefallen. So aber blieb die Änderung über zwei Jahre unbemerkt.
Erst im Frühjahr 2024, als der Praxisinhaber seine Unterlagen durchging, entdeckte er, dass der Beitrag nie gesenkt worden war. Der peinlich berührte Makler bemühte sich um eine Kulanzlösung, doch der Versicherer lehnte eine rückwirkende Anpassung ab. Immerhin gewährte er eine Änderung der Prämie ab Januar 2024. Der Kunde machte daraufhin einen Schaden von 2.000 Euro beim Makler geltend.