Qualitypool: Bei kritischen Vertragsregelungen bisher nicht gesprächsbereit
Bei der Qualitypool GmbH (QP)/Lübeck soll demnächst ein neues Vermittlerportal scharf geschaltet werden. Damit sollen die technologischen Lösungen der ehemaligen und von QP übernommenen ASC Assekuranz-Service Center GmbH (ASC) und Qualitypool in einem System vereinheitlicht werden. Doch wer das zukünftig nutzen will, um weiterhin Neugeschäft einreichen zu können, muss einem neuen Kooperationsvertrag zustimmen, der so manchen Pferdefuß für Versicherungsmakler hat (vgl. ‚vt‘ 27/25). In einem ‚Offenen Brief‘ an die Geschäftsführerin Andrea Föllmer und Geschäftsführer Antonio Skoro hat die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) am 27.06. sechs kritische Regelungen identifiziert, die so nicht hinnehmbar seien und die „klare Empfehlung“ ausgesprochen, dass Versicherungsmakler dem Kooperationsvertrag in der vorliegenden Form „NICHT zustimmen!“ sollten.
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