ARAG: Bleibt bei wohl fingiertem Vertragsabschluss Aufklärung schuldig
Anfang Februar beleuchteten wir einen an Dreistigkeit nicht zu überbietenden Fall, bei dem ein Vertreter der ARAG SE offenbar munter einen Vertragsabschluss im Fernabsatz fingierte, und beim Versicherer entweder sämtliche Verifizierungsmechanismen versagten oder aber bei der Antragsprüfung an manchen Stellen weggeschaut wurde (vgl. ‚vt‘ 06/25).
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