Serie: Schadensfall des Monats Mai 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Wenn die Umdeckung zum Crashtest wird.

Dr. Oliver Fröhlich
Seine Autoversicherung zu wechseln ist eigentlich kein großer Akt: Ein kurzer Anruf beim Makler und dieser kümmert sich. Wenn dieser aber nicht ganz im Thema ist und seinen Kunden mehrfach falsch berät, kann das schnell teuer werden.
Einfacher Wechsel mit schwerwiegenden Folgen – der Sachverhalt
Der Makler wurde vom Kunden gebeten, eine neue, günstigere Police mit besserem Leistungspaket zu finden. Besonders wichtig war ihm dabei die Übernahme seiner Schadenfreiheitsklasse. Ein entsprechender Tarif war schnell gefunden und der Makler telefonierte mit dem Sachbearbeiter der Versicherung. Eine verbindliche Zusage zur Übernahme der Schadenfreiheitsklasse bekam er aber noch nicht. Trotzdem schloss der Makler den neuen Vertrag ohne die Sonderkonditionen ab und riet seinem Kunden, die Beiträge so lange nicht zu zahlen, bis die Schadenfreiheitsklasse übernommen wäre. Der Kunde hielt sich an den Rat seines Maklers und hatte unglücklicherweise zwei Tage später einen Unfall mit seinem Auto, bei dem ein Dritter schuldhaft geschädigt wurde. Doch auch jetzt wiederholte der Makler seine Empfehlung, die Beiträge noch nicht zu zahlen und wieder hielt sich der Kunde daran.
Drei Monate später kündigte die Versicherung den Kfz-Vertrag wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags. Zwei weitere Monate später lehnte sie die Regulierung des Unfallschadens ab und forderte zusätzlich vom Kunden über 4.000 Euro zurück, die sie an den Unfallgegner gezahlt hatte. Da der Kunde gar nicht einsah, diese Summe zu übernehmen, wartete er abermals ab und ließ sogar ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Als er dies und die Folgen realisierte, mehrten sich seine Zweifel an den Ratschlägen des Maklers und er verlangte Schadenersatz von ihm.