Beitragsanpassung in der Kfz-Versicherung – Württembergische …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Beitragsanpassung in der Kfz-Versicherung – Württembergische „verschluckt“ den Hinweis und informiert den Kunden nicht über die Erhöhung und sein Kündigungsrecht

22.05.2025

Beitragsanpassung in der Kfz-Versicherung – Württembergische „verschluckt“ den Hinweis und informiert den Kunden nicht über die Erhöhung und sein Kündigungsrecht © Pixabay

Ein Kunde der Württembergischen erhält seine Beitragsrechnung zur Kfz-Versicherung mit einer Erhöhung um 35,- € gegenüber dem Vorjahr. Ein Hinweis auf die Beitragserhöhung und sein Kündigungsrecht? Leider Fehlanzeige.

Der Kunde erhält im März 2025 seine Beitragsrechnung für ein Saisonkennzeichen mit Fälligkeit 01.04.2025. Der Beitrag war genau 35,- € höher als 2024. Eine Nachfrage des Maklers, weshalb die Beitragsrechnung keinen Hinweis auf die Erhöhung und das Kündigungsrecht beinhaltet, wurde erst nach einer Erinnerung sechs Wochen später beantwortet.

Die Antwort lautete: „… zu o.g. Vertrag wurde eine Beitragsanpassung (BAP) vorgenommen. Leider haben wir es in diesem Fall unterlassen, den Kunden auf die BAP hinzuweisen.“

Der Makler wollte wissen, ob es wirklich nur in „diesem Fall“ so war, da es fast nach einem absoluten Einzelfall klang, bei dem die Rechnung manuell erstellt und nur in diesem Fall der vorgeschriebene Hinweis übersehen wurde. Eine weitere Nachfrage ergab dann das Ergebnis, dass „…sich der Fehler auf eine kleine Anzahl von Verträgen beschränkt. In nahezu allen Verträgen werden die Vorgaben der AKB entsprechend unserer Verpflichtung selbstverständlich eingehalten.“

In diesem Fall, kleine Anzahl von Verträgen und in nahezu allen Verträgen haben wir weiter hinterfragt und uns mit der Württembergischen in Verbindung gesetzt. „Aufgrund eines technischen Fehlers wurde einer sehr kleinen Anzahl von Kundinnen und Kunden die Beitragsanpassung nicht vorab mitgeteilt. Wir bedauern dies und setzen uns mit den betroffenen Kundinnen und Kunden in Verbindung, sodass diesen kein finanzieller Nachteil entsteht.“ So die Antwort des Versicherers.

Die Beantwortung weiterer Fragen, ob die Anzahl der betreffenden Kunden benannt werden kann, auf welche Verträge sich der technische Fehler bezog (z.B. Saisonkennzeichen, Kundengruppe, Regionalklasse oder Fahrzeugklasse) und was den betreffenden Kunden mitgeteilt wird, hat der Versicherer abgelehnt.

Der Fehler des unterlassenen Hinweises auf die BAP selbst ist sicher nicht das Problem, da es in menschlichen Handlungen oder technischen Abläufen immer Fehler geben wird. Nur wenn über die Behebung des Fehlers und den Umgang mit den betreffenden Kunden lieber geschwiegen wird, dann bleibt die Betrachtung der Angelegenheit sicher skeptisch. Nur ein offener und ehrlicher Umgang mit Fehlern und Problemen schafft Vertrauen.

Da den betreffenden Kunden kein finanzieller Nachteil entstehen soll (so die Württembergische), werden jetzt vermutlich einige Kunden nachträglich eine Rückerstattung erhalten. Ob das automatisch umgesetzt wird, bleibt ein Geheimnis.

In dem betreffenden Fall wurde die Beitragsanpassung zurückgenommen und dem Kunden wurden die 35,- € erstattet.

Da dieses Versäumnis auch schon bei anderen Versicherern festgestellt wurde (AIP berichtete 12.11.2024), sollten Makler und Kunden sich nicht allein auf die entsprechenden Hinweise (Beitragsanpassung und Kündigungsrecht) in den Beitragsrechnungen verlassen. 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Aktuelle Fälle und Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung
08.07.2025

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Die Favoriten im privaten Schaden-/Unfallgeschäft 2025: Versicherungsmakler zeigen klare Präferenzen
02.07.2025

Die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2025“ liefert fundierte Marktanalysen und exklusive …

Versicherungen
Nach der Hitzewelle droht das Unwetter: Zurich Leitfaden soll Betriebe durch Schutzmaßnahmen besser auf Starkregen und Hochwasser vorbereiten
02.07.2025

Während Deutschland noch mit einer extremen Hitzewelle kämpft, droht vom Westen her im Laufe …

Versicherungen
Klassik neu aufgelegt: Gebündelte Kräfte für die neue Kapitallebensversicherung gegen Einmalbeitrag
02.07.2025

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG erweitert ihr Portfolio und führt ab Juli 2025 …