Serie: Schadensfall des Monats März 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Hinterm Horizont … wird’s teuer!

Dr. Oliver Fröhlich
Udo Lindenberg singt, dass es dort weitergeht – aber wenn’s schlecht läuft, geht es dort auch ins Geld. Schon ein kleiner Fehler kann richtig teuer werden, wenn bei Eindeckung einer Auslandskrankenversicherung etwas schiefläuft.
Ein Kunde mit speziellen Reiseplänen – der Sachverhalt
Ein neuer Kunde kam als sogenannte Laufkundschaft spontan in das Büro eines Versicherungsmaklers. Er fragte nach einer Reisekrankenversicherung für einen einjährigen Auslandsaufenthalt, da er Work & Travel in Neuseeland sowie einen vorherigen Kurzurlaub in Laos machen wollte. Als Student wollte er umfassenden, aber möglichst nicht allzu teuren Schutz erhalten.
Um die Kosten niedrig zu halten, bereitete der Makler zwei separate Anträge vor: einen für den Kurzaufenthalt in Laos und einen für die längere Reise nach Neuseeland. Der Kunde unterschrieb den Antrag für Laos und machte sich auf die Reise. Der Antrag für Neuseeland wurde zu einem späteren Zeitpunkt vom Makler beantragt und eingedeckt.
Einige Monate später meldete sich der Kunde aus Neuseeland mit der Hiobsbotschaft, dass er aufgrund von Nierensteinen vor Ort operiert werden musste. Die Kosten beliefen sich auf 26.000 Euro für notwendige Flugtransporte, Behandlungen und vorbereitende Maßnahmen für die OP. Der Makler meldete dies der Auslandskrankenversicherung, die den Schaden aufgrund der dringenden Eilbedürftigkeit unverzüglich bearbeitet.
In der Folge lehnte sie die Kostenübernahme jedoch ab, da sie abgeschlossen wurde, als der Kunde sich bereits im Ausland befand. Die Versicherungsbedingungen verlangten jedoch, dass der Versicherungsbeginn noch vor der Abreise aus Deutschland lag. So blieb der verärgerte Kunde auf den Kosten sitzen und forderte die hohe Summe nun vom Makler.