Rechtsschutz: Selbstbeteiligung sinnvoll
Der Versicherungsfall ist bekanntlich zufallsbedingt und in der Regel bei den meisten Sparten nicht steuerbar. Allein bei der Rechtsschutzversicherung können Versicherte Einfluss nehmen, indem sie bei einem Streit aufbegehren. Das kann je nach Gemüt regelrecht zur „Prozesshanselei“ führen.
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