Serie: Schadensfall des Monats November 2024 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Da hat das rote Pferd, sich einfach… – nein, denn es war auf einmal gestürzt.“
Hierbei handelt es sich um einen wohlbekannten Gassenhauer, der sowohl hierzulande als auch auf einer der beliebtesten Inseln der Deutschen mit oder ohne Alkoholkonsum gerne angestimmt wird. Aber nicht nur in Schlagertexten sind Pferde zu finden, sie sind auch Hauptakteure eines stetig wachsenden Freizeit- und Profisportmarktes und somit auch vermehrt im Fokus von erforderlichem Versicherungsschutz. Pferde sind oft kostspielige Tiere, bei deren Absicherung besondere Aufmerksamkeit geboten ist.
Sachverhalt
Makler M hatte sich von seiner Tochter vor einiger Zeit erfolgreich zu einer Reitbeteiligung überreden lassen. So konnte er das private „Laster“ seiner Tochter mit dem eigenen beruflichen „Nutzen“ verbinden und sich daran machen, eine neue, interessante Kundenzielgruppe zu gewinnen. Auf dem hiesigen Reiterhof traf er neben vielen potenziellen Neukunden auch den K. Dieser wollte, nachdem erste Gespräche unter Hobbypferdesportlern stattgefunden hatten, seine bestehenden Tierversicherungsverträge optimieren und gab den entsprechenden Auftrag an M. In einem ersten Beratungsgespräch wurde deutlich, dass K insbesondere für ein Muttertier, das er sein Eigen nannte, einen verbesserten Versicherungsschutz zu möglichst günstigeren Prämien wünschte. Über verschiedene Inhalte und Angebote tauschten sich der M und der K auch über WhatsApp-Nachrichten aus. Abgeschlossen wurden im Ergebnis im Juli eine Pferde-Haftpflicht- und eine OP-Kostenversicherung. Nach ca. 8 Monaten, im März des Folgejahres, erhielt M von K eine WhatsApp-Nachricht, in der K um die Information bat, „ob das Fohlen der M, F mitversichert sei oder ob man es extra versichern müsse“. M, der sich nunmehr seit geraumer Zeit mit den Besonderheiten des Versicherungsschutzes für Pferde beschäftigt hatte, antwortete wissend, dass F bis zu einem Alter von drei Jahren mitversichert sei. Hierbei ging M wie selbstverständlich davon aus, dass K sich nach dem Deckungsumfang der Pferdehaftpflichtversicherung erkundigte. Im Mai verunglückte das vermeintlich versicherte F des K so schwer, dass eine OP leider zwingend erforderlich wurde. Als K die Rechnung für den Tierarzt bei der Versicherung einreichen wollte, erhielt dieser unverzüglich eine Ablehnung. Als K nachfragte, hieß es, dass keine entsprechende OP-Versicherung für das Fohlen bestehe. K nahm M daraufhin ohne weitere Umwege in Höhe von 15.000 Euro in Anspruch.