Die Haftpflichtkasse VVaG: BaFin setzt Kapitalaufschlag fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 07. November 2024 gegenüber der Haftpflichtkasse VVaG einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festgesetzt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation – und zwar bezogen auf die IT. Die BaFin hatte die Mängel bei einer Prüfung festgestellt. Das Unternehmen muss die Mängel nun auf Anordnung der BaFin beseitigen.
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