Anwaltskanzlei schließt Klage gegen Standard Life nicht aus
Die Hamburger Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow behält sich vor, Klage gegen die Standard Life einzureichen. Das gab Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, jetzt gegenüber procontra bekannt. Streitgegenstand ist der Leistungsantrag eines Mandanten wegen Berufsunfähigkeit.
Weiterlesen auf: procontra-online