Höchstrechnungszins soll auch 2026 bei einem Prozent liegen
Für das Jahr 2026 sprechen sich die Experten der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) dafür aus, den Höchstrechnungszins für die Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen mit Zinsgarantie auf gleichem Niveau, also bei 1,0 Prozent zu halten. Die Aktuare kamen zu dem Ergebnis, dass der vom Bundesfinanzministerium (BMF) festgelegte Höchstrechnungszins für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden kann. Das war vorher […]
Weiterlesen auf: Pfefferminzia