Serie: Schadensfall des Monats Dezember 2023 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Stadt, Land, Fluss. Ganz einfach oder doch nicht?“

Dr. Oliver Fröhlich
Uns allen ist dieses Spiel wohlbekannt. Es hat uns in Kindesjahren gewisse Grundkenntnisse über Städte, Länder und deren Grenzen vermittelt. Doch manche Städte und Länder waren schon damals nicht einfach zu behalten und zuzuordnen. Damit sah sich auch unser Makler M konfrontiert, der seinem türkischstämmigen Kunden K einen Kfz-Vollkaskoversicherungsschutz für dessen Besuch in seinem ursprünglichen Heimatland vermitteln sollte. Diese Deckung sollte auch Fahrten des K in seine Heimatstadt , die kurz hinter der „europäischen“ Metropole Istanbul lag, absichern. Doch wo liegt eigentlich Istanbul?
Sachverhalt
K wollte seine Familie mit dem Auto in der Türkei besuchen und bat den M um umfassenden Kfz-Versicherungsschutz für dieses Vorhaben. Grundsätzlich stellte dies für M keine Besonderheit dar. So stieg M in die bekannte und vertraute Beratung des K ein. Man erörterte deckungsrechtliche Vor- und Nachteile einzelner Risikoträger und besprach zudem die geplante Route. Hierbei legte M das Hauptaugenmerk auf die zu fahrende Kilometeranzahl. Immerhin schlägt die einfache Route mit ca. 2200 Kilometer zu Buche. Darüber hinaus führt die Route durch vier europäische Länder, sodass auch hierzu eine entsprechende Beratung erfolgte. Dies geschah in steter Abstimmung mit K, der als Reiseziel „bei Istanbul“ angab. Hiernach war für M die Marschrichtung des Abschlusses deutlich geworden. Er nahm die Eindeckung der Kfz-Vollkaskoversicherung für die europäischen Länder mit der angegebenen Kilometeranzahl vor. Während seiner Reise verunfallte K in der Nähe seiner Heimatstadt. Ein großes Reh war K kurz vor dem Ziel in sein Auto gerannt. Hierdurch entstand ein Schaden von ca. 6.000 Euro. Dieser wurde vom Risikoträger jedoch nicht reguliert. Der Grund hierfür war, dass die Heimatstadt außerhalb des versicherten Gebietes lag – nämlich nicht auf der europäischem, sondern auf der asiatischen Seite der Türkei.
Deckungsebene
Makler M meldete den Schaden unserer Schadenabteilung und schilderte die Sachlage unter Vorlage der notwendigen Unterlagen und Informationen. Nach einer ersten Durchsicht war deutlich geworden, dass der Heimatort des K tatsächlich im asiatischen Teil der Türkei - und somit nicht im versicherten Bereich des europäischen Gebiets - lag. Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer bejahte einen regulierungsfähigen Schaden dem Grunde nach. Denn hätte Makler M pflichtgemäß überprüft, dass der Heimatort des K in der „Nähe Istanbuls“ im asiatischen Teil der Türkei liegt, wäre eine andere Kfz-Vollkaskoversicherung beraten und abgeschlossen worden. Somit wäre dem K kein unversicherter Schaden entstanden und der Risikoträger hätte bedingungsgemäß den Wildschaden reguliert.