HUK-COBURG tritt Kundenwillen mit Füßen und missachtet VVG
Wenn ein Versicherer das Korrespondenzpflicht-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2013 (Az. IV ZR 165/12) mit einer kreativen Interpretation zum Nachteil des Kunden auslegt und dabei das VVG missachtet, dann ist das ein Fall für die BaFin.
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