Nach ,vt'-Intervention: Sparkassen DirektVersicherung korrigiert Rechtsauffassung
Die Sparkassen DirektVersicherung AG (S-Direkt) missachtet die Korrespondenzpflicht und schreibt den Kunden nach Vollmachtvorlage des Versicherungsmaklers direkt an. Das erweckt den Eindruck, die S-Direkt vermute einen Vollmacht-Missbrauch durch den Versicherungsmakler.
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