SV Sparkassenversicherung schreibt Maklerkunden vertragsrelevant direkt an
Mit dem ‚Silikonfugenurteil‘ vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236/20) zu Nässeschäden aufgrund einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand hat der BGH (vgl. ‚vt‘ 46/21) für reichlich Diskussionen und Irritationen gesorgt. Während die einen Versicherer in ihren Bedingungen trotz höchstrichterlichem Urteil zu Gunsten des VN Silikonfugen-Nässeschäden enthalten sehen, verweisen andere auf das Urteil, um eine Leistungszahlungspflicht zu negieren.
Weiterlesen auf: kapital-markt-intern