Stornohaftung: Viele Vermittler haften länger als fünf Jahre
In der Lebensversicherung unterliegen Vermittler und Vermittlerinnen einer gesetzlichen Stornohaftung. Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz müssen sie einen Teil der Abschlussprovision zurückzahlen, wenn der Kunde oder die Kundin den vermittelten Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss kündigt. Die aktuelle BVK-Strukturanalyse 2022/23 zeigt nun, dass etwa jeder fünfte Vermittler aufgrund interner Vereinbarungen mit den Versicherern länger als fünf Jahre haften muss. ... weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag GmbH