Gefährliches Spiel: BVK kreiert den abhängigen Versicherungsmakler
Während der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. am 28.08.2023 ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski präsentierte, dass dem von der EU-Kommission geplanten Provisionsverbot für Versicherungsmakler Rechtswidrigkeit bescheinigt (Versicherungsmakler Provisionsverbot), berichtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am Folgetag in einer Pressemitteilung über ein Gutachten, wonach die von der EU-Kommission vorgelegte EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) gar kein Provisionsverbot enthalte. Erstellt habe das Gutachten Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, Europa-Universität Viadrina/Frankfurt (Oder). Der BVK beruft sich darauf, aber er werde dies erst „in nächster Zeit“ veröffentlichen.
Weiterlesen auf: kapital-markt-intern