Bei AXA sollen Versicherungsmakler für untätige Vertreter Ausgleich zahlen
Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer, bspw. weil er unzufrieden ist mit seinem Vermittler, einen Versicherungsmakler zu mandatieren, dann ist das eine eindeutige Willensäußerung, wem der Verbraucher nun das Vertrauen schenkt und von wem er beraten und betreut werden möchte. Bei kundenorientierten Unternehmen stehen die Kunden getreu dem Motto ‚Der Kunde ist König‘ im Mittelpunkt.
Weiterlesen auf: kapital-markt-intern