Alte Oldenburger streicht Kosten bei Hörgeräten massiv zusammen (Teil 2)
Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG/Vechta kürzt den Rechnungsbetrag für zwei Hörgeräte von 6.000 € drastisch um 50 % auf einen „erstattungsfähigen Betrag“ von 3.000 € zusammen. Dabei stützt sie sich u. a. auf eine mit Fehlern gespickte Stellungnahme der Berliner Keutmann & Keutmann GbR, die sich als „Fachinstitut für Hörakustik & Tinnitus-Kompensation“ bezeichnet. Die Hörgeräte hätten „Mehrleistungen, die so nicht notwendig sind“.
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