Alte Oldenburger streicht Kosten bei Hörgeräten massiv zusammen (Teil 1)
Eigentlich ist die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG/Vechta ein bei vielen Versicherungsmaklern geschätzter PKV-Anbieter. Umso schwerer nachvollziehbar ist es, dass der Versicherer in einem der ‚vt‘-Redaktion vorliegenden Fall bei Hörgeräten eine „tarifliche Erstattung zu unseren Höchstsätzen“ vornimmt, obwohl die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen keine summenmäßige Begrenzung für die Erstattung von Hörgeräten vorsehen.
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