SV bietet Einschluss-Klausel für Silikonfugen-Nässeschäden gegen Mehrbeitrag an
Bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG/Stuttgart scheint man bzgl. des Umgangs mit Silikonfugen-Nässeschäden nach dem BGH-Urteil vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236/20) zu Nässeschäden aufgrund einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand (vgl. ‚vt‘ 46/21) nun die finale Lösung gefunden zu haben. Kunden können diese Nässeschäden gegen Beitragserhöhung mit einer Einschlussklausel absichern.
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