"Es muss ein Notfallplan für den Fall der Fälle erstellt werden."
Makler sollten dringend einen Notfallplan haben, der ihren Nachlass regelt. Fehlen konkrete Vorkehrungen, erlöschen Maklerverträge und -vollmachten, warnt Rechtsanwalt Norman Wirth.
Weiterlesen auf: procontra-online