Arbeitskreis IV: Versicherer sprechen sich für Ende der 130-Prozent-Regelung bei wirtschaftlichen Totalschäden aus
Die Kfz-Haftpflichtversicherer halten die jahrzehntealte 130-Prozent-Regelung für überholt – Reparaturkosten nach einem Unfall sollten nur noch bis zum Wiederbeschaffungswert des Autos zu zahlen sein. Bisher müssen Versicherer nach ständiger Rechtsprechung die Reparaturkosten auch dann übernehmen,
Weiterlesen auf: Deutscher Presseindex