Dialog-Fall: BaFin mauert zu Maßnahmen bei behaupteten Obliegenheitsverletzungen
Im September informierten wir Sie über die „Skandalöse Zahlungsverweigerung mit unterstellter Obliegenheitsverletzung“ der Dialog Versicherung AG (vgl. ‚vt‘ 38/22). Versicherungsmakler Michael Otto, Geschäftsführer der Otto Assekuranzmakler KG/Isernhagen, hatte der Dialog einen Sturmschaden gemeldet und sich gegen die Ablehnung der Schadenregulierung – u. a. aufgrund einer trotz Altvertrag behaupteten Obliegenheitsverletzung – zur Wehr gesetzt. Behauptete Obliegenheitsverletzung deshalb, weil die Dialog die falsche Auffassung vertrat, der Schaden hätte „unverzüglich“ angezeigt werden müssen, stattdessen waren die Arbeiten bei der Schadensmeldung bereits vollständig ausgeführt.
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