Riester-Rente: Zulagen für 2020 bis Jahresende beantragen!
Wer eine Riester-Rente besitzt und seine Zulagen für 2020 noch nicht beantragt hat, muss nun tätig werden. Bis Jahresende können die Zulagen rückwirkend geltend gemacht werden - dann verfällt der Anspruch. Darauf macht aktuell die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam. weiterlesen
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