Private Krankentagegeldtarife schwächeln oft im Ernstfall
Versicherte, die einen privaten Krankentagegeldtarif abgeschlossen haben, müssen bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten mit erheblichen Kürzungen ihrer versicherten Krankentagegeldleistungen rechnen. Bei gravierenden Fällen sogar bis auf null. Vertragsbedingungen sind diesbezüglich mangelhaft oder ungenügend. So jedenfalls die Einschätzung einer Kurzstudie von Premium Circle Deutschland.
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