Was ist eigentlich – aus Sicht der Versicherer - eine Garage?
Klingt wie eine überflüssige Frage. Sie ist aber mehr als berechtigt! Wie definieren eigentlich Versicherer den Begriff „Garage“? Und da beginnen zum Teil sehr unterschiedliche Beurteilungen.
„Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit (Stellplatz) für Fahrzeuge, meist Autos, aber auch Seilbahn-Fahrbetriebsmittel“, so bei Wikipedia nachzulesen.
Viele Versicherer bieten es völlig einfach an, die Garage unkompliziert in einem Gebäudeversicherungsvertrag einzuschließen. Ob nach Wertermittlung oder nach Wohnflächenmodell, der Einschluss einer Garage wird als „Kinderspiel“ angeboten. Meist erfolgt die Abfrage nur nach Anzahl der Stellplätze. Teilweise wird nicht einmal die Anzahl der Stellplätze abgefragt. Feste Aussagen, wann ein Versicherer eine Garage als Garage betrachtet, gibt es meist nicht.
Nebengebäude sind von dieser Regelung ausgenommen, hier wird nach einer qm-Zahl entschieden, ob das Nebengebäude beitragsfrei eingeschlossen ist oder ob es separat versichert werden muss.
Für Garagen legen sich die Versicherer meist nicht auf eine max. Nutzfläche fest. In den Bedingungen ist dazu bisher auch nichts zu finden. Auch bei der Tarifierung ist überwiegend keine Abfrage der Nutzfläche zu finden. Also bleibt es überwiegend bei der Abfrage der Stellplatzanzahl.
Häufig gibt es auch noch den Hinweis, dass Garagen innerhalb des Hauses (z.B. Tiefgarage in einem Einfamilienhaus) gar nicht separat berücksichtigt werden müssen. Klingt bis hierher einfach und plausibel. Wenn das „Aber“ der Versicherer nicht wäre, das nur versteckt Berücksichtigung findet.