Betriebsrente kann Grundrente kosten
Niedrig entlohnte Jobs zählen für die Berechnung der Grundrente nicht. Die Grenze liegt bei 30 % des aktuellen Durchschnittseinkommens. Wer betrieblich fürs Alter vorsorgt, sollte diese Markierung im Blick haben, denn wenn das beitragspflichtige Bruttoeinkommen durch Entgeltumwandlung unter die 30-Prozent-Grenze sinkt, gibt es für diese Beschäftigungszeit keine Grundrente.
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