SV liefert bei den Silikonfugen für Versicherungsmakler keine praktikable Lösung
Nach dem BGH-Urteil vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236/20) zu Nässeschäden aufgrund einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand (vgl. ‚vt‘ 46/21) hatte die SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG/Stuttgart auf ‚vt‘-Anfrage im November 2021 bekräftigt: „Als verlässlicher Partner behalten wir aktuell unsere bisherige Regulierungspraxis noch bei.“
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