Streit mit der Versicherung: Gehen Sie nicht gleich vor Gericht!
Im Treppenhaus wird ein Buggy gestohlen. Das Gefährt taugt sowohl als Fahrradanhänger sowie als Kinderwagen. Der Versicherte sagt: Ich habe ihn in der fraglichen Zeit als Kinderwagen genutzt, also muss er versichert sein. Die Hausrat antwortet: Aber das ist doch dem Wesen nach ein Fahrradanhänger – also nicht versichert. Was nun?
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